Ihr Autoankauf Karlsruhe

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Ihr Autoankauf Karlsruhe (nachfolgend „Ankäufer“ genannt) und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss

Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald sich Ankäufer und Verkäufer über den Kaufpreis einig sind und der Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

3. Eigentumsübertragung

Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Mit Übergabe des Fahrzeugs und der Papiere sowie der vollständigen Zahlung geht das Eigentum auf den Ankäufer über.

4. Gewährleistungsausschluss

Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde (z.B. bei arglistig verschwiegenen Mängeln).

5. Abmeldung

Der Ankäufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen, abzumelden, sofern es noch zugelassen ist.

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Ankäufers.

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.